Wir möchten Sie höflich darauf hinweisen, Termine 48h vorher abzusagen, da wir ausschließlich mit Termin arbeiten. Ausnahme besteht in nachweislichen Krankheitsfällen bei unverzüglicher Mitteilung. Im Fall einer nicht rechtzeitigen bzw. fehlenden Terminabsage wird ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt. Die Höhe des Ausfallhonorars ist der "autonomen Honorarrichtlinien" der österreichischen Zahnärztekammer zu entnehmen. Diese ist über die Suchfunktion der Homepage https://www.zahnaerztekammer.at zu finden.

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